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Akkreditive
Auslandsgeschäft

Export-Akkreditive

Es kommt immer wieder vor, dass Sie bei einem Export-Geschäft Ihren Abnehmer noch nicht so gut kennen. Vor allem bei einem Erst-Kontrakt ist dies immer der Fall. Hier sollten Sie Ihren Kunden in der Regel bitten, ein Akkreditiv zu Ihren Gunsten zu eröffnen. Darin werden verschiedene Bedingungen definiert, welche die vorzulegenden Dokumente, die Fristen für den Versand der Ware sowie die Akkreditiv-Gültigkeit betreffen. Das Akkreditiv wird von der Bank Ihres Kunden an uns eröffnet. Wir geben Ihnen dann unverbindlich für uns Kenntnis davon. Haben Sie die Ware versandt, reichen Sie uns einfach die von Ihnen – bzw. anderen Stellen, wie z.B. der IHK oder dem Zoll – ausgefertigten Dokumente ein. Wir prüfen diese gerne für Sie und präsentieren sie anschließend der Akkreditiv-Bank Ihres Handelspartners. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die eröffnende Bank im Ausland bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente an Sie zahlt.

Manchmal ist die Auslandsbank nur unzureichend bekannt oder das jeweilige Länderrisiko ist schwer einzuschätzen. In diesen Fällen raten wir Ihnen, den Abnehmer um ein so genanntes Bestätigtes Akkreditiv zu ersuchen. Wir können dann nach Eröffnung durch diese Bank sowie nach Prüfung der vorgenannten Kriterien zusätzlich die Zahlungsverpflichtung der eröffnenden Bank bestätigen.

Entscheidender Vorteil: Dadurch wird Ihr Zahlungsanspruch auch durch uns gesichert.

Import-Akkreditive

Wenn Sie im Import-Geschäft aktiv sind, kann es vorkommen, dass Ihr Lieferant Sie bittet, ein Akkreditiv durch eine Bank zu seinen Gunsten eröffnen zu lassen. Denkbar wäre dies zum Beispiel, wenn Ihr Partner im Rahmen einer neuen Geschäftsbeziehung Ihre Bonität und Zuverlässigkeit noch nicht endgültig einschätzen kann. In einigen Fällen ist die Zahlungs-sicherung per Import-Akkreditiv im Einkaufsland auch üblich oder sogar vorgeschrieben.

Wenn wir in Ihrem Auftrag die Eröffnung des Akkreditivs vornehmen, sind wir verpflichtet, die innerhalb der genannten Fristen vorgelegten und ansonsten akkreditivkonformen Dokumente aufzunehmen. Das heißt, wir würden dann je nach Weisung unmittelbar bzw. zur vereinbarten Fälligkeit die Zahlung leisten.

Das Akkreditiv eröffnen wir an die vorab benannte Bank. Gegebenenfalls wird es auch an eine unserer Korrespondenzbanken im Ausland eröffnet. Diese wird es dann an den Begünstigten, also den Exporteur, avisieren.

Wichtigster Vorteil des Akkreditivs für Sie: Zahlung wird nur gegen solche Dokumente geleistet, die vollständig den von Ihnen vorgegebenen Anforderungen entsprechen.

Zu weiteren Einzelheiten beraten Sie gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Filialen.

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